Die Profiloberstufe Ein Wegweiser durch die "OAPVO" mit besonderer Berücksichtigung der Regelungen an unserer Schule Inhalt
>> Vorbemerkung |
|
>> Welche Fächer
werden in den jeweiligen Profilen unterrichtet?
>> Die Profile
>> Was ist zu tun,
wenn ein Schüler einmal nicht am Unterricht teilnehmen kann?
>> Das Abitur
>> Berechnungsbogen
Fachhochschulreife
>> Das Latinum
Die vorliegende Zusammenstellung basiert auf der
Landesverordnung
über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung
in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO)
in der
Fassung vom 14.6.2010
Der folgende "Wegweiser"
kann und will die Lektüre der Landesverordnung nicht ersetzen. Es soll
lediglich der Versuch gemacht werden, auf häufige Fragen von Schülern und
Eltern leichter nachvollziehbare Antworten zu geben.
Um diese Nachvollziehbarkeit zu
bewahren, soll nur auf die wichtigsten Bestimmungen der Verordnung eingegangen
werden.
Bei Fragen, die über diese
Darstellung hinausgehen, und bei der Klärung von Sonderproblemen sind der
jeweilige Tutor, die Beratungslehrer und der Oberstufenleiter gern bereit,
Hilfe zu gewähren.
1. Die gymnasiale Oberstufe umfasst drei Schuljahre, die Obersekunda (OII), die Unterprima (UI) und die Oberprima (OI). Sie gliedert sich in zwei Phasen:
|
Jahrgangsstufe
11 |
Obersekunda |
O II . 1 |
Einführungsphase |
|
O II . 2 |
|||
|
Versetzung |
|
|
|
|
Jahrgangsstufe
12 |
Unterprima |
U I . 1 (1. Semester) |
Qualifikationsphase |
|
U I . 2 (2. Semester) |
|||
|
FHR (schulischer Teil) |
|
||
|
Jahrgangsstufe 13 |
Oberprima |
O I . 1 (3. Semester) |
|
|
O I . 2 (4. Semester) |
|||
|
Abitur |
|
|
|
2. Die Dauer des Besuchs der
Oberstufe beträgt in der Regel drei Jahre; sie darf höchstens vier Jahre
betragen. Ein Schüler kann also während seiner Oberstufenzeit einmal eine Jahrgangsstufe wiederholen.
Darüber hinaus darf eine nicht bestandene Abiturprüfung nach einem weiteren
Wiederholungsjahr einmal wiederholt werden.
Kann ein Schüler die
Bedingungen für die Teilnahme am Abitur in vier Schulbesuchsjahren nicht mehr
erreichen, so muss er die Schule verlassen. Dies gilt auch, wenn ein Schüler
die Abiturprüfung wiederholt und im Wiederholungsjahr nicht die Bedingungen für
die Teilnahme am mündlichen Abitur erfüllt.
3. Die Leistungen werden in
Zensuren und in Punkten ausgedrückt. Die Punktwerte werden den Zensuren
folgendermaßen zugeordnet:
|
Note |
Punkte |
|
1 (sehr gut) |
15 14 13 |
|
2 (gut) |
12 11 10 |
|
3 (befriedigend) |
9 8 7 |
|
4 (ausreichend) |
6 5 4 |
|
5 (mangelhaft) |
3 2 1 |
|
6 (ungenügend) |
0 |
In der Oberstufe sind die angebotenen Schulfächer zu so
genannten Aufgabenfeldern zusammengestellt:
das sprachlich-literarisch-künstlerische
Aufgabenfeld
Deutsch
Fremdsprachen
Kunst / Musik
das gesellschaftswissenschaftliche
Aufgabenfeld
Geschichte
Erdkunde
Wirtschaft/Politik (WiPo)
Religion/Philosophie
das mathematisch-naturwissenschaftliche
Aufgabenfeld
Mathematik
Physik
Chemie
Biologie
Informatik
Hinzu kommt das Fach Sport,
das keinem der drei Aufgabenfelder zugeordnet ist.
|
OAPVO 8.6.2010 |
Profil Englisch |
Profil Erdkunde |
Profil Wirtschaft/Politik |
Profil Physik |
Profil Biologie |
Profil Sport |
Profil Musik |
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|
Profilergänzende Fächer |
Geschichte WiPo |
Geschichte WiPo |
Geschichte Erdkunde |
Biologie Chemie |
Physik Chemie |
Geschichte WiPo |
Geschichte Kunst |
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|
|
OII |
UI |
OI |
OII |
UI |
OI |
OII |
UI |
OI |
OII |
UI |
OI |
OII |
UI |
OI |
OII |
UI |
OI |
OII |
UI |
OI |
||||||||||
|
Deutsch |
3 |
4 |
4 |
3 |
4 |
4 |
3 |
4 |
4 |
3 |
4 |
4 |
3 |
4 |
4 |
3 |
4 |
4 |
3 |
4 |
4 |
||||||||||
|
Mathematik |
3 |
4 |
4 |
3 |
4 |
4 |
3 |
4 |
4 |
3 |
4 |
4 |
3 |
4 |
4 |
3 |
4 |
4 |
3 |
4 |
4 |
||||||||||
|
Fremdsprache |
3 |
4 |
4 |
3 |
4 |
4 |
3 |
4 |
4 |
3 |
4 |
4 |
3 |
4 |
4 |
3 |
4 |
4 |
3 |
4 |
4 |
||||||||||
|
Profil |
3 |
4 |
4 |
3 |
4 |
4 |
3 |
4 |
4 |
3 |
4 |
4 |
3 |
4 |
4 |
4 |
5 |
5 |
3 |
4 |
4 |
||||||||||
|
Kunst/Musik |
2 |
2 |
|
2 |
2 |
|
2 |
2 |
|
2 |
2 |
|
2 |
2 |
|
2 |
2 |
|
2 |
2 |
2 |
||||||||||
|
Geschichte |
2 |
2 |
3 |
3 |
2 |
3 |
3 |
2 |
3 |
2 |
2 |
3 |
2 |
2 |
3 |
2 |
2 |
3 |
2 |
2 |
2 |
||||||||||
|
Erdkunde |
2 |
|
|
Profil |
3 |
3 |
2 |
2 |
|
|
2 |
|
|
2 |
2 |
2 |
2 |
|
|
||||||||||||
|
WiPo |
2 |
3 |
2 |
3 |
3 |
2 |
Profil |
2 |
3 |
2 |
2 |
3 |
2 |
2 |
3 |
2 |
2 |
2 |
2 |
||||||||||||
|
Rel/Phil |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
||||||||||
|
Frz/Lat/Span 1 |
3 |
3 |
3 |
3 |
} |
3 3 |
3 3 |
3 |
} |
3 3 |
3 3 |
3 |
|
|
3 |
|
|
3 |
} |
3 3 |
|
3 |
} |
3 3 |
3 3 |
||||||
|
Physik |
} |
3 3 |
} |
3 |
3 |
} |
3 3 |
} |
3 3 |
Profil |
3 |
3 |
3 |
} |
3 3 |
} |
3 3 |
||||||||||||||
|
Chemie |
3 |
3 |
3 |
3 |
3 |
3 |
|||||||||||||||||||||||||
|
Biologie |
3 |
3 |
3 |
Profil |
|||||||||||||||||||||||||||
|
Informatik 2 |
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||
|
Sport 3 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
Profil |
2 |
2 |
2 |
||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
|
Wochenstunden |
33 |
33 |
31 |
33 |
33 |
31 |
33 |
33 |
31 |
33 |
33 |
31 |
33 |
33 |
31 |
32 |
34 |
32 |
33 |
32 |
32 |
||||||||||
|
Stunden gesamt |
97 |
97 |
97 |
97 |
97 |
98 |
97 |
||||||||||||||||||||||||
1 Wird an dieser Stelle Spanisch gewählt, so
ist der Unterricht vierstündig. Das Fach Spanisch ist dann auf jeden Fall in
der gesamten Oberstufe zu belegen.
2 Das Fach Informatik kann nicht alleinige Naturwissenschaft
sein. Es kann also nur im Verbund mit einem der Fächer Phy, Che, Bio betrieben
werden.
3 Soll das Fach Sport 4. Abiturprüfungsfach
sein, so sind zusätzlich in OII eine Stunde und in UI/OI zwei Stunden
Sporttheorie zu belegen.
Ein Profil hat eine gemeinsame thematische Ausrichtung mit
einer festgelegten Fächerkombination, bei
der die Fächer verbindend unterrichtet werden.
An der Elsa-Brändström-Schule werden folgende Profile angeboten:
>> Sprachliches Profil: Englisch
>> Gesellschaftswissenschaftliches Profil: Erdkunde
>> Gesellschaftswissenschaftliches Profil: Wirtschaft/Politik
>> Naturwissenschaftliches Profil: Physik
>> Naturwissenschaftliches Profil: Biologie
>> ästhetisches Profil : Musik
Da die Schulen gehalten sind,
Lerngruppen bis zu einer Größe von 29 Schülern einzurichten, bedeutet dies,
dass nicht alle Profile eingerichtet werden können.
Ein Anspruch auf ein bestimmtes
Profil oder ein bestimmtes Fach besteht nicht.
Sprachliches
Profil
|
|||||
|
Profilfach:
Englisch |
|||||
|
„Kommunikation und menschliches Miteinander“ |
|||||
|
11.1 |
11.2 |
12.1 |
12.2 |
13.1 |
13.2 |
|
Individuum
und Gesellschaft Democracy
in Action: Media and The British Press |
Struktur- wandel The American South -- South Africa |
Kunst und Literatur Shakespeare then and now -- Shakespeare on Stage |
Erhalt der
natürlichen Lebensgrundlagen Planet Earth and beyond -- Exploiting and Preserving Nature |
Gleichstellung
und Partizipation Growing
up -- Individuality versus Mainstream Conformity |
Sprach- erwerb Skills
and Text Management -- Error monitoring |
|
Diesen
Themen wird eine Projekteinheit „Conversation and topical subjects“
zugeordnet. Die Profilgestaltung wird durch
außerschulische Partner und Lernorte erweitert: English Theatre Hamburg ; American Center Hamburg ;
BallinStadt Hamburg |
|||||
Gesellschaftswissenschaftliches
Profil
|
|||||
|
Profilfach:
Erdkunde |
|||||
|
„Zukunft Erde – zwischen Ökonomie und Ökologie“ |
|||||
|
11.1 |
11.2 |
12.1 |
12.2 |
13.1 |
13.2 |
|
Naturlandschaft
im Wandel Klimawandel
– Ursachen,
Folgen und
Gegen- maßnahmen |
Kulturlandschaft
im Wandel Städte in Vergangenheit, Gegenwart
und Zukunft |
Wirtschafts- räume in
Deutschland und Europa Zentren
und Peripherien in Europa |
Nord-Süd-
Gegensatz Entwicklungs- länder im Spannungsfeld
von historisch- politischen
und natürlichen Rahmen- bedingungen |
Weltwirtschafts- räumliche Verflechtung Globalisierung
am
Beispiel der Textilindustrie |
Risikogebiete
der Erde Wälder
der Erde und
ihre nachhaltige Nutzung |
|
Diesen
Themen wird eine Projekteinheit „Migration in ihrer individuellen und
sozioökonomischen Bedeutung“ zugeordnet. Die
Profilgestaltung wird durch außerschulische Partner und Lernorte erweitert: Max-Planck-Institut
für Klimaforschung; Universitätsgesellschaft; örtliche Unternehmen und
Behörden |
|||||
Gesellschaftswissenschaftliches
Profil
|
|||||
|
Profilfach:
Wirtschaft/Politik |
|||||
|
„Wirtschaft und Gesellschaft in einer globalisierten Welt“ |
|||||
|
11.1 |
11.2 |
12.1 |
12.2 |
13.1 |
13.2 |
|
Gesellschaft,
Sozialstruktur und sozialer Wandel Veränderung
von Kultur und Lebenswelt zwischen Modernisierung
und
Tradition |
Das politische
System Deutschlands, Soziale Markt- wirtschaft Staat,
politischer Prozess
und Einfluss
des Einzelnen |
Wirtschaft
in einer sich wandelnden Welt Theorie
und Praxis des Wirtschaftens. Probleme
und Chancen
in einer globalisierten Weltwirtschaft |
Vom
Europa der National- staaten
zur Europäischen Union EU: bürokratisches Monster
oder die Entstehung einer
europäischen Identität |
Konflikt
und Kooperation in den internationalen Beziehungen Friedens- sicherung, Menschenrechte und Konfliktregelung |
Ökonomie
und Ökologie Wirtschaftliche Entwicklung und
Schutz der
natürlichen Ressourcen |
|
Diesen
Themen werden Projekteinheiten zugeordnet: „Computerauswertung von empirischen
Analysen, Erprobung von Firmenstrukturen“, Projekte im Rahmen internationaler
Kooperation (UNESCO, NGO‘s) Die
Profilgestaltung wird durch außerschulische Partner und Lernorte erweitert:
„Polis“-Politiksimulationen, Betriebserkundungen in Zusammenarbeit mit
Firmen, Handwerks- und Handelskammern. |
|||||
Naturwissenschaftliches
Profil
|
|||||
|
Profilfach:
Physik |
|||||
|
„Energie bewegt unsere Umwelt“ |
|||||
|
11.1 |
11.2 |
12.1 |
12.2 |
13.1 |
13.2 |
|
Mechanik Bewegungs- energie und Straßenverkehr |
Gravitation und
Raumfahrt Energie, Planeten und Raketen |
Elektro- magnetisches
Feld Felder
speichern Energie |
Schwingungen
und Wellen Energie breitet sich aus |
Quanten- physik Energie in Atomen |
Astrophysik Die Energie der Sterne |
|
Diesen
Themen wird ein Projektthema zugeordnet: “Modellierung physikalischer
Prozesse mit dem Computer.“ – Die Profilgestaltung wird durch außerschulische
Partner und Lernorte erweitert: DESY,
Universität Hamburg, Universität Kiel, örtliche Unternehmen |
|||||
Naturwissenschaftliches
Profil
|
|||||
|
Profilfach:
Biologie |
|||||
|
„System Erde“ |
|||||
|
11.1 |
11.2 |
12.1 |
12.2 |
13.1 |
13.2 |
|
Zelle als
Struktur
und Funktions- einheit 1 Strukturen und Stoffe des Lebendigen |
Zelle als
Struktur und Funktions- einheit 2 Energie- gewinnung lebendiger Systeme |
Genetik Lebewesen reproduzieren sich |
Ökologie Lebewesen erobern die Erde |
Evolution Theorie der Entwicklung der Artenvielfalt |
Verhaltens- lehre Verhalten kennzeichnet Lebewesen |
|
Diesen
Themen werden Projekte und außerschulische Partner und Lernorte zugeordnet: Biochemische
Versuche; Einsatz von Mikroorganismen u. biochemischen Prozessen in der
Industrie; Auswertung
genetischer Versuche; Untersuchung von Ökosystemen; diverse Exkursionen |
|||||
|
Sportliches Profil |
|||||
|
Profilfach:
Sport |
|||||
|
„Mensch und Bewegung“ |
|||||
|
11.1 |
11.2 |
12.1 |
12.2 |
13.1 |
13.2 |
|
Trainingslehre Sportliches
Training und seine biologischen Grundlagen |
Trainingslehre Sportliches
Training und seine biologischen Grundlagen |
Bewegungs- lehre Bewegungs- analyse
und Grundlagen der Biomechanik |
Bewegungs- lehre Bewegungs- lernen,
Bewegungs- gestaltung |
Sportsoziologie
Spielen
und sportliches Handeln im sozialen Umfeld |
Sportsoziologie Die Rolle
des Sports in der Gesellschaft |
ästhetisches
Profil
|
|||||
|
Profilfach:
Musik |
|||||
|
„Musik bewegt“ |
|||||
|
11.1 |
11.2 |
12.1 |
12.2 |
13.1 |
13.2 |
|
Freiheit
& Ordnung Gestaltungs-prinzipien, Auflösung
von Tonalität, Zeit und musikalische
Struktur, das Neue
im Alten -- das Alte im Neuen |
Musik
& Bewegung Formale und semantische
Parallelen zwischen den Künsten, Tanz als
Ausdruck sich wandelnder Kultur |
Musik
& Medien Kulturelles Leben heute: Organisation, Markt und
Musik, Computer-programme |
Licht und
Schatten Lebenswelt-orientierter Unterricht (Toposdidaktik) |
Außereuropäische
Einflüsse Musikkulturen und ihre gegenseitige Beeinflussung |
Sinn,
Sinne & Sinnhaftigkeit Inner-musikalischer Sinn und äußer-musikalische
Bedeutung, Musik als Deutung letzter Fragen, Wahrnehmung von Musik |
|
Diesen
Themen werden Projekte und außerschulische Partner und Lernorte zugeordnet: NDR-Philharmonie,
Studio 21, Stage School of Music, Neumeier Ballett, Fitness Studio, Studio
Hamburg, Oper- und Musicalbühne, Völkerkundemuseum, Dialog im Dunkeln,
Schattensprache |
|||||
Was
ist zu tun, wenn ein Schüler einmal nicht am Unterricht teilnehmen kann? ![]()
Wer der
Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht in der gymnasialen
Oberstufe nicht nachkommt, hat unverzüglich über die Gründe einen Nachweis zu führen.
Jeder Oberstufenschüler ist gemäß OAPVO
und Schulgesetz verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen.
Wie zu verfahren ist, wenn ein
Schüler dieser Verpflichtung nicht nachkommen kann, erfährt
jeder Schüler aus einem Merkblatt,
das beim Eintritt in die Oberstufe ausgegeben wird. Daher sollen hier nur noch
einmal die Grundprinzipien aufgeführt werden:
1. Jeder Schüler führt ein Fehlheft, das er am
Ende seiner Schulzeit beim Oberstufenleiter abgeben muss.
2. In dieses Fehlheft werden fortlaufend
eingetragen:
a) Urlaubsanträge bei
vorhersehbarem Fehlen (z.B. Familienfeiern, Teilnahme an Sportveranstaltungen,
Vorstellungsgespräche, Eignungstests, Führerscheinprüfungen etc.)
Der
Schüler lässt diese Anträge vor
seinem Fehlen zunächst von seinem
Tutor, dann von den betroffenen Fachlehrern
abzeichnen. An Tagen, an denen Klausuren geschrieben werden, sind Schüler in
der Regel nicht zu beurlauben. Urlaubsanträge im Zusammenhang mit
Ferien kann nur der Schulleiter genehmigen.
b) Erklärungen nach unvorhersehbarem Fehlen (z.B. Krankheit).
Der Schüler lässt seine
Erklärung am Tage seiner Rückkehr in die Schule, spätestens jedoch am Tag
darauf, vom Tutor abzeichnen und legt sie danach umgehend den betroffenen
Fachlehrern vor.
c) Wer den Unterrichtsbesuch während eines Schultages beispielsweise aus
gesundheitlichen Gründen abbricht, hat sich bei dem nächsten betroffenen Fachlehrer abzumelden. Ist dieser nicht zu
erreichen, so kann die Abmeldung auch durch den Tutor oder den Oberstufenleiter
oder im Ausnahmefall durch das
Geschäftszimmer entgegengenommen werden. In jedem Falle ist in der
nachfolgenden Erklärung die Abmeldung zu vermerken ("Abgemeldet bei
Herrn/Frau ...").
3. Schüler, die nicht zum
Unterricht erscheinen können, z.B. bei Erkrankung, informieren bitte ihren
Tutor über das Geschäftszimmer am Morgen des ersten Fehlens telefonisch
(04121 43670) Außerhalb der Bürozeiten – z.B. am Abend – stehen der
Anrufbeantworter oder das Fax-Gerät (FAX:
04121 436744) zur Verfügung. Wird diese Mitteilung versäumt, muss eine
nachträgliche Erklärung von der Schule nicht anerkannt werden.
Bei längerer Krankheit sollte der Schule ein Attest
eingereicht werden.
4. Urlaubsanträge und Erklärungen werden von den
Eltern unterschrieben. Volljährige Schüler unterschreiben ihre Erklärungen und
Urlaubsanträge selbst.
Entzieht sich
eine Schülerin oder ein Schüler vorsätzlich der Leistungsfeststellung in
einem Fach, kann die Leistung in diesem Fach
mit 0 Punkten bewertet werden.
Halbjahresleistungen
in Fächern, die mit 0 Punkten bewertet wurden, gelten als nicht
erbracht. Wenn es sich dabei um eine in die Gesamtqualifikation zum Abitur
einbringungspflichtige Leistung handelt, müssen Schülerinnen und Schüler um
eine Jahrgangsstufe zurücktreten.
Am Ende der
OII (11.Jahrgang) prüft die Klassenkonferenz, ob die Schülerinnen und Schüler
in die Qualifikationsphase (UI/OI) versetzt werden können.
Versetzt
werden alle Schülerinnen und Schüler, deren Leistungen in
allen Fächern mindestens ausreichend sind.
Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, beschließt die Klassenkonferenz darüber,
ob ein Schüler dennoch in die Qualifikationsphase versetzt werden kann. Dies
ist nur dann möglich, wenn die Konferenz zu der Überzeugung gelangt ist, dass
die Schülerin oder der Schüler eine erfolgreiche Mitarbeit in der
Qualifikationsphase erwarten lässt.
Zu Beginn
des dritten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase teilt die Schülerin oder der Schüler der Schule mit, in welchen Fächern die Abiturprüfung
abgelegt werden soll.
Die
Schülerin oder der Schüler berücksichtigt bei der Wahl folgende
verbindliche Vorgaben:
1. Erstes und zweites schriftliches Abiturprüfungsfach sind zwei der drei Kernfächer
(Deutsch, Fremdsprache oder
Mathematik).
2. Drittes schriftliches
Abiturprüfungsfach ist das Profil gebende Fach.
3. Viertes Abiturprüfungsfach
ist ein Fach, das auf grundlegendem Niveau unterrichtet wurde. Die Prüfung wird
als mündliche Prüfung oder als Präsentationsprüfung durchgeführt.
4. Aus jedem Aufgabenfeld ist mindestens ein Fach als
Abiturprüfungsfach zu wählen.
5. Die Schülerinnen und Schüler können eine fünfte Prüfung (mündlich oder „besondere Lernleistung“) ablegen,
wenn sie sonst die Aufgabenfelder nicht abdecken können, oder wenn sie
individuelle Stärken und Interessen in die Abiturprüfung einbringen möchten.
6. Die ausgewählten Fächer wurden durchgängig in der Einführungs- und
Qualifikationsphase belegt.
7. Sport (einschließlich Sporttheorie) kann als Profil gebendes Fach
drittes Prüfungsfach und in allen anderen Profilen viertes Prüfungsfach sein.
|
Das
Abitur |
|||||||||
|
Block I 36
Einzelergebnisse aus den
Jahrgängen 12 und 13 |
|
Block II Abiturprüfung in 4
oder 5 Fächern |
|||||||
|
1. Folgende Ergebnisse müssen angerechnet werden: |
|
2. Darunter müssen sich weiterhin folgende Ergebnisse
befinden (es sei denn, die Bedingung ist schon durch 1. erfüllt): |
|
|
|
|
|
||
|
4 x De (Kern) |
|
4 x NaWi |
|
36 |
|
|
|
||
|
4 x Ma (Kern) |
wenn Spanisch: 2 x aus 13. Jg. |
|
P1 |
schriftlich zentral |
|||||
|
4 x FS (Kern) |
1 x Mu/Ku |
|
P2 |
schriftlich zentral |
|||||
|
4 x Profil |
2 x Ge |
|
P3 |
schriftlich |
|||||
|
4 x P4 |
3 x Ek/WiPo |
|
P4 |
mündlich
/ Präsentation |
|||||
|
(4 x P5) |
2 x Rel/Phil |
|
(P5) |
mündlich
/ besondere Lernleistung |
|||||
|
|
|
4 x profilergänzende Fächer |
|
Summe x 40 |
|
|
4 Fächer x 5
oder 5 Fächer x 4 |
|
|
|
36 |
|||||||||
|
|
weitere Ergebnisse nach eigener Wahl |
mindestens: |
|
mindestens: |
Gesamtergebnis: |
||||
|
|
|
|
200 |
+ |
100 |
= 300 |
|||
Block I
- 36
Einzelergebnisse aus den Jahrgängen 12 und 13 müssen in einfacher Wertung
mindestens 200 Punkte ergeben.
Die Summe
dieser 36 Einzelergebnisse wird durch 36 dividiert und mit 40 multipliziert.
Das Ergebnis ist dann die rechnerische Punktsumme aus dem Block I.
- 29 dieser Leistungen müssen mit mindestens
ausreichend (5 Punkten) bewertet worden sein.
- Mit 0 Punkten bewertete Leistungen gelten
als nicht erbracht und können nicht mit in die Wertung einbezogen werden.
Block II
Insgesamt müssen 100 Punkte
erreicht werden.
Werden 4 Prüfungsfächer gewählt,
müssen in mindestens 2 Prüfungsfächern mindestens 5 Punkte erreicht werden.
Werden 5 Prüfungsfächer gewählt,
müssen in mindestens 3 Prüfungsfächern mindestens 5 Punkte erreicht werden.
Werden 4 Prüfungsfächer gewählt,
wird die Summe der Einzelergebnisse mit 5 multipliziert.
Werden 5 Prüfungsfächer gewählt, wird
die Summe der Einzelergebnisse mit 4 multipliziert.
Link: >>
Berechnungsbogen Abitur 2012
Link: >>
Berechnungsbogen Abitur 2013
Hinweise zur Präsentationsprüfung gemäß §
17 OAPVO
Quelle: „Ratgeber gymnasiale Oberstufe“
des Ministeriums für Bildung und Kultur
Stand: Oktober 2010
1.
Ziele und Grundlegendes
Die Präsentationsprüfung ermöglicht den
Schülerinnen und Schülern die selbständige Bearbeitung eines Themas bzw. einer
Problemstellung. Diese beinhaltet den Nachweis fachlichen Wissens, der Kompetenz
zur gezielten Recherche und Bearbeitung von Inhalten sowie der Präsentation von
Ergebnissen.
Die Präsentation erfordert eine strukturierte
Darstellung (z.B. Problembeschreibung, gegliederte Darstellung, Lösungen,
Bewertungen, Schluss).
Die Präsentationsprüfung besteht aus einem
gegebenenfalls medienunterstützten Vortrag mit anschließendem Kolloquium.
Die Präsentation kann unterschiedlich
ausgestaltet werden. Sie kann z.B. durch Materialien, Folien, Wandtafel,
Flipchart, Präsentationssoftware oder durch die Vorführung eines Experiments
unterstützt sein. Die Medienausstattung und die Organisationsmöglichkeiten der
Schule bilden dafür die Grundlage, um das Prinzip der Chancengleichheit der
Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.
2.
Durchführung
Die Schülerinnen und Schüler melden sich zu
Beginn des dritten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase unter Angabe des
Faches. Als Form der fünften Prüfung kann die Präsentation nur nach „alter“
OAPVO gewählt werden, als Form der vierten Prüfung nur nach „neuer“ OAPVO. Die
zugrunde liegende Fassung der OAPVO hat Konsequenzen für den Termin der Prüfung
und für die Zeitaufteilung in der Prüfung (s.u.).
Die Stellung des Themas erfolgt durch die
betreuende Lehrkraft (s.u.).
Die Themenausgabe erfolgt so, dass die
Bearbeitungszeit 4 Schulwochen beträgt. Die Zeitfenster für die Bearbeitung
sind für die Präsentationsprüfung als vierte bzw. fünfte Prüfung
unterschiedlich. Sie sind im Terminplan ausgewiesen.
Das Thema kann fachübergreifend bearbeitet
werden. Die Bearbeitung kann auch naturwissenschaftliche Experimente oder
Elemente musikalischer oder künstlerischer Darbietungen beinhalten.
Die Präsentationsprüfung als fünfte Prüfung (nur
nach „alter“ OAPVO möglich) wird an einem separaten Termin vor der mündlichen
Abiturprüfung durchgeführt (s. Terminplan). Die Präsentationsprüfung als vierte
Prüfung wird im gleichen Zeitraum wie die mündlichen Abiturprüfungen
durchgeführt.
Abgabefrist für die schriftliche Dokumentation
über den geplanten Ablauf der Präsentation mit allen Präsentationsinhalten und
den genutzten Informationsquellen ist das Ende der vierwöchigen
Bearbeitungszeit (s. Terminplan).
Die Dokumentation ist nicht Grundlage der
Beurteilung. Täuschungen in der Dokumentation haben jedoch dieselben Konsequenzen
wie Täuschungen in anderen Prüfungsteilen. Unterbleibt die Ablieferung, ist die
Präsentationsprüfung mit null Punkten zu bewerten.
Bei einer Präsentationsprüfung als Form der
fünften Prüfung beträgt die Dauer in der Regel 30 min, davon jeweils etwa 15
Minuten für Präsentation und Kolloquium. Bei der Präsentationsprüfung als Form
der vierten Prüfung beträgt die Dauer der Präsentation höchstens 10 Minuten,
die Dauer des Kolloquiums mindestens 20 Minuten. Bei Vorführung eines
naturwissenschaftlichen Experiments kann die Dauer der Präsentation auf Antrag
der Schülerin oder des Schülers durch die Abiturprüfungskommission um bis zu 10
Minuten verlängert werden.
Festlegung
des Themas
Die Stellung des Themas erfolgt durch die betreuende
Lehrkraft. Die Fachlehrkraft berücksichtigt dabei ggf. vom Prüfling benannte
Themenbereiche.
Bei der Stellung des Themas ist zu
berücksichtigen:
* die zur Verfügung stehende Vorbereitungszeit
der Schülerinnen und Schüler
* die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler,
Themen didaktisch zu reduzieren
* die angemessene Eingrenzung der
Aufgabenstellung (i. d. R. kein Material; Beschränkung auf wenige Operatoren)
* die Verfügbarkeit der benötigten Quellen,
Materialien und Literatur
Bekanntgabe
des Themas
Ein “Übergabeprotokoll“ ist denkbar, das die
Gesprächsinhalte zusammenfasst. Es kann Informationen zu folgenden Aspekten
enthalten:
* rechtliche Vorgaben (Abgabetermin,
Selbstständigkeit),
* technische Voraussetzungen (z.B.
Bereithaltung eines Foliensatzes bei Powerpoint-Präsentationen, Abgabe der
Präsentationsunterlagen auf einer CD-ROM im Anschluss an die Prüfung, räumliche
Bedingungen der Prüfung, Angabe eines Testzeitraums),
* die Art der Quellen, die herangezogen
werden können,
* Anforderungen des Prüfers an die
Dokumentation des geplanten Prüfungsablaufs, z.B. Darstellung des Gangs der
Untersuchung, Thesen, verwendete Literatur, Vertiefungsmöglichkeiten im
Kolloquium, Angabe der technischen Anforderungen für die Präsentation, Hinweise
zur Bewertung (Vorrang der inhaltlichen Durchdringung eines Themas vor medialer
Darstellung, Bedeutung der methodischen Reflexion).
3.
Bewertung und Beurteilung
Die schriftliche Grundlage der Präsentation ist
nicht Grundlage der Beurteilung. Die Fachanforderungen für schriftliche und
mündliche Prüfungen ausformulierten fachspezifischen Kriterien zur Bewertung
von Prüfungsleistungen sind auch für Präsentationsprüfungen maßgeblich.
Dabei sind die Besonderheiten der Prüfungsform
und Aufgabenstellung zu berücksichtigen. Kriterien zur Bewertung der
Präsentation können dabei i. B. sein:
* Qualität und Umfang der vermittelten
fachlichen Informationen, auch Vollständigkeit, exemplarisches Vorgehen,
Aktualität
* Strukturierung der Präsentation (z.B. Problembeschreibung
– gegliederte Darstellung – Lösungen – Bewertungen – zusammenfassender Schluss)
* sachgerechter angemessener Einsatz der Medien,
Qualität der audio-visuellen Unterstützung
* Präzision und logische Nachvollziehbarkeit der
Darstellung
* Kreativität und Eigenständigkeit im Umgang mit
der Aufgabenstellung
* kommunikative (einschließlich rhetorischer)
Fähigkeiten
* Reflexion über die vorgetragenen Lösungen und
Argumente sowie die gewählte Präsentationsmethode.
Die Fachausschüsse gelangen zu einer Note, indem
sie die einzelnen Anteile der Schülerleistung zusammenfassend bewerten
(Vortrag, Medien, Kolloquium). Es gibt keine separate Bewertung einzelner
Prüfungsteile.
Sind fachübergreifende Inhalte aus dem Fächer
verbindenden Unterricht Bestandteil der Präsentationsleistung der Schülerin
oder des Schülers, so kann die entsprechende Fachlehrkraft zu der Beurteilung
hinzugezogen werden.
Hinweise zur „besonderen Lernleistung“ gemäß
§ 18 OAPVO
Quelle: „Ratgeber gymnasiale Oberstufe“
des Ministeriums für Bildung und Kultur
Stand: Oktober 2010
Nach § 18 OAPVO können besonders interessierte
und qualifizierte Schülerinnen und Schüler, die ihre Kenntnisse in fachlicher
und methodischer Hinsicht erweitern wollen, eine „besondere Lernleistung“
erbringen.
Diese wird im zeitlichen Rahmen von höchstens
einem (Kalender-)Jahr innerhalb der Qualifikationsphase erarbeitet. Sie
verlangt ein hohes Maß an Eigenständigkeit in der Gestaltung des Lern- und
Arbeitsprozesses und schult damit in besonderer Weise Fähigkeiten, die im
Studium und in der beruflichen Ausbildung erforderlich sind. „Besondere
Lernleistungen“ können sein: eine Jahres- oder Seminararbeit, die Ergebnisse
eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projektes oder Praktikums, ein
umfassender Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb in
Bereichen, die schulischen Referenzfächern zugeordnet werden können.
Eine solche „besondere Lernleistung“ ist
schriftlich zu dokumentieren; die schriftliche Dokumentation muss auch bei
produktbezogenen Arbeiten (etwa im bildnerischen oder musischen Bereich) einen
Reflexionsteil enthalten. Die Ergebnisse ihrer bzw. seiner „besonderen
Lernleistung" stellt die Schülerin oder der Schüler in einem
dreißigminütigen Kolloquium vor einem Bewertungsausschuss dar. Die Erbringung
der „besonderen Lernleistung" ist auf ein Jahr begrenzt.
Die Abgabetermine werden nach den Vorgaben der OAPVO
von den Schulen festgelegt, dabei werden ggf. die Termine von
Schülerwettbewerben berücksichtigt.
Das Kolloquium vor dem Bewertungsausschuss
findet in der Regel zwei bis fünf Wochen nach Abgabe der schriftlichen
Dokumentation statt, spätestens aber bis zur Bekanntgabe der Ergebnisse der
schriftlichen Abiturprüfung.
Welchen
Umfang hat die Dokumentation der „besonderen Lernleistung“?
Der Umfang der Dokumentation soll ca. 20 bis 30
Seiten in Standardschrift umfassen. Dabei ist der Anhang (Dokumentation,
Materialien, Quellenangaben, Literaturverzeichnis etc.) in der Seitenzahlangabe
nicht enthalten. Die veranschlagte Bearbeitungszeit von höchstens einem Jahr
innerhalb der Qualifikationsphase muss in der Themenstellung zum Ausdruck
kommen. Dieser Zeitrahmen gilt grundsätzlich auch für die gegebenenfalls
erweiterte Schülerwettbewerbsleistung oder/und die Bearbeitung eines in einem
Praktikum verfolgten Themas.
Welche
Themenstellung kommt für eine „besondere Lernleistung“ in Frage?
Die Problemstellung der „besonderen
Lernleistung" kann gerichtet sein auf Themenfelder wie sprachliches
Handeln und Kommunikation - auch im fremdsprachlichen Bereich -,
naturwissenschaftlich-forschendes Lernen, musisch-künstlerische Analyse und
Gestaltung oder demokratisch-soziales Handeln. Eine „besondere
Lernleistung" kann auch in einer Fremdsprache erstellt werden. Die
Themenstellung braucht sich nicht aus der Thematik des Unterrichts eines
Schulhalbjahres abzuleiten, muss aber einem schulischen Referenzfach oder ggf.
mehreren schulischen Referenzfächern zuzuordnen sein, um die Bewertbarkeit als
schulische Leistung zu gewährleisten. Erwächst das Thema der „besonderen
Lernleistung" aus Unterricht, kann die Fachlehrkraft Hinweise auf mögliche
Ausweitungen des Unterrichtsthemas geben, im Prinzip soll die zu bearbeitende
Fragestellung aber von der Schülerin oder dem Schüler eigenständig formuliert
werden. Gruppenarbeiten sind nicht zulässig, die individuelle „besondere
Lernleistung" kann aber aus der gemeinsamen Beschäftigung mehrerer
Schülerinnen und Schüler mit einem Problem oder Projekt erwachsen. Bei
Schülerwettbewerben ergibt sich die Themenfindung in der Regel aus der
Ausschreibung.
Wer
betreut die „besondere Lernleistung“?
Die Schule entscheidet über die Annahme eines
Vorhabens als „besondere Lernleistung“. Darüber hinaus ist die Betreuung durch
die Schule eher durch Gesprächsangebote und Beratung als durch Vorgabe und
Arbeitsauftrag gekennzeichnet. Die Schülerin oder der Schüler stimmt die
Themenstellung und Erarbeitung der „besonderen Lernleistung" mit der
betreuenden Lehrkraft ab. Eine Beratung durch außerschulische Institutionen,
z.B. Hochschulen, Forschungsinstitute, Unternehmen etc. ist ausdrücklich
erwünscht, die betreuende Lehrkraft ist aber darüber ebenso zu informieren wie
über den Fortgang der Arbeit. Eine Rückbindung von Arbeitsergebnissen an den
Fachunterricht ist nicht erforderlich.
Wie
kann die Planung der „besonderen Lernleistung“ aussehen?
a)
Themenfindung und -bestätigung:
* Vorläufige Benennung des Themas Anfertigen
einer ersten Grobkonzeption mit inhaltlichen Schwerpunkten
* Erarbeiten einer vorläufigen Gliederung Suchen
von geeigneten Betreuern (z.B. Institute, Museen, Unternehmen, Lehrkraft)
b)
Erstellung der Dokumentation:
* Orientierung an wissenschaftlicher
Begrifflichkeit und Methodik
* Themenfestlegung und -reflexion Zeitplanung
* Materialsuche und -auswertung
* Stoffverarbeitung und Rohmanuskript
* Gliederung
* Zitate und Anmerkungen
* Äußere Form der Arbeit, formale Kennzeichen
* wissenschaftlicher Arbeiten
* Reinschrift
* Literaturverzeichnis
c)
Vorbereitung des Kolloquiums:
* Planen eines Referats
* Erstellen eines Thesenpapiers
* Bereitstellen des Materials
* Planen der Präsentationsformen/Medien
* Vorbereiten möglicher Verläufe des Kolloquiums
Wie
muss die Dokumentation der „besonderen Lernleistung“ angelegt sein?
Anlage und Aufbau des schriftlichen Teils der
„besonderen Lernleistung" werden sich in der Regel nach folgender
Gliederung richten, wobei fachspezifische Verfahren und Methoden auch ein
anderes Schema nahe legen können:
* Einleitung: Inhaltsübersicht,
Abgrenzung des Themas und Reflexion der Problernstellung, Nennung und
Begründung der gewählten Arbeitsmethoden.
* Ausführung: Stand des Problems aufgrund
der verwendeten Fachinformationen, straffe Beschreibung der eigenen
Untersuchung, Benennung der Ergebnisse, Aussagen zur Leistungsfähigkeit der
gewählten Untersuchungsmethode,
* Schluss: Zusammenfassung und ggf. kritische
Auseinandersetzung mit den Ergebnissen, Benennung offen gebliebener Fragen und
Widersprüche, abschließende Überlegungen über das eigene Vorgehen.
* Materialien
Welche
formalen Vorschriften sind bei der Erstellung der Dokumentation zu beachten?
Bei der Dokumentation einer „besonderen
Lernleistung" müssen bestimmte formale Anforderungen erfüllt werden:
* Benutzung von DIN A 4-Blättern,
einseitig 1,5-zeilig in Standardschrift Größe 12 beschrieben
* Deckblatt mit Namensangabe, Thema der
„besonderen Lernleistung" und Angabe des schulischen Referenzfaches/der
schulischen Referenzfächer
* erste Seite mit Angaben über Schule,
Schuljahr, Kurs(e), ggf. Fach, Name der Schülerin/des Schülers, Thema,
betreuende Lehrkraft, Termin der endgültigen Festlegung des Themas,
Abgabetermin der Dokumentation, Bewertung der Dokumentation (in Punkten),
Unterschrift der Schülerin/des Schülers, Unterschrift der Fachkraft
* Inhaltsverzeichnis (Einzelkapitel mit
Gliederungsziffern und Seitenzahlangabe)
* Literaturverzeichnis
* förmliche Schülererklärung am Ende der
Dokumentation, dass die „besondere Lernleistung" selbständig und nur mit
den angegebenen Hilfsmitteln erbracht wurde
* gegebenenfalls Einverständniserklärung
auf gesondertem Blatt, dass die Dokumentation der „besonderen
Lernleistung" der schulinternen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden
kann.
Weist die Dokumentation deutliche formale Mängel
auf, führt dies nach § 12 Absatz 2 wie in Abiturklausuren zu Punktabzügen in
der Bewertung.
Wie
kann die „besondere Lernleistung" eingebracht werden?
Eine ,,besondere Lernleistung“ kann entweder als
eine der Leistungen des Blocks I gemäß § 20 Abs. 4 oder als zusätzliche
Prüfungsleistung gemäß § 20 Abs. 6 (Block II) ins Abitur eingebracht werden.
Die Entscheidung, die „besondere Lernleistung“ als fünftes Prüfungsfach bzw.
als zusätzliche Prüfungsleistung in Block II einzubringen, fällt der Prüfling
mit der Wahl der Prüfungsfächer am Beginn des dritten Schulhalbjahres der
Qualifikationsphase (§ 8 Absatz 2 OAPVO). Diese Entscheidung ist verbindlich,
auch für den Fall, dass die „besondere Lernleistung“ mit „mangelhaft“ oder
„ungenügend“ bewertet wird.
Die Entscheidung, eine nicht in Block II
eingebrachte „besondere Lernleistung“ in Block I einzubringen, kann am Ende des
vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase erfolgen (§ 20 Absatz 5 OAPVO).
Voraussetzung für die Einbringung der
„besonderen Lernleistung" ins Abitur ist, dass sie oder wesentliche
Bestandteile von ihr noch nicht anderweitig im Rahmen der Schule, z.B. in Seminaren,
angerechnet wurden. Ob dies der Fall ist, entscheidet die betreuende
Fachlehrkraft anlässlich der Entscheidung über die Einbringung der „besonderen
Lernleistung“ durch die Schülerin oder den Schüler. Die endgültige Entscheidung
trifft die Abiturprüfungskommission.
Wie
wird die „besondere Lernleistung" bewertet?
Für die Bewertung der „besonderen
Lernleistung" wird analog zu den Fachausschüssen der mündlichen
Abiturprüfung ein Bewertungsausschuss (vgl. § 18 Abs. 4 OAPVO und § 15 Abs. 1 bis
4 OAPVO) gebildet. Ihm gehört außer der oder dem Vorsitzenden der
Abiturprüfungskommission und der Lehrkraft, die die Erbringung der „besonderen
Lernleistung" begleitet hat, eine weitere Fachlehrkraft als
Zweitgutachterin oder Zweitgutachter an. Die Bestimmungen des § 12 OAPVO gelten
sinngemäß. Die Note für die schriftliche Dokumentation und gegebenenfalls für
das Produkt der „besonderen Lernleistung" wird von dem Bewertungsausschuss
festgelegt und dem Prüfling spätestens eine Woche vor dem Kolloquium mitgeteilt.
Im Kolloquium präsentiert die Schülerin oder der
Schüler die Arbeit und ihr zugrunde liegende Reflexionsprozesse, damit sowohl
das Maß an eigenständiger Aneignung von Kenntnissen, Methoden und Fertigkeiten
als auch deren eigenständige Anwendung erkennbar und bewertbar werden.
Eigenständig zu bewertende Teile sind:
* Planung und Durchführung der
„besonderen Lernleistung",
* Präsentation im Kolloquium.
Gelangt die Bewertungskommission zu der
belegbaren Überzeugung, dass die „besondere Lernleistung" nicht - wie vom
Prüfling nach § 18 Absatz 2 versichert - selbständig angefertigt wurde, so wird
diese nach Maßgabe von § 21 Absatz 3 als Täuschungsversuch geahndet.
Die Bewertung der „besonderen Lernleistung"
ergibt sich aus der schriftlichen Dokumentation und gegebenenfalls dem Produkt
und der Präsentation im Kolloquium. Die Teilnoten werden protokolliert.
Teilnoten und die Gesamtnote werden der
Schülerin oder dem Schüler unmittelbar nach der Beratung des
Bewertungsausschusses im Anschluss an das Kolloquium mitgeteilt. Bei der
Bewertung einer aus einem Seminar hervorgegangenen „besonderen
Lernleistung" werden sinngemäß die Kriterien der Einheitlichen
Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) mit Blick auf die
Anforderungsbereiche „Wissen", „Anwenden" und „Beurteilen"
inhaltlich wie methodisch zugrunde gelegt, Eine von der Jury im Rahmen eines
Schülerwettbewerbs bereits bewertete Leistung muss der Bewertungsausschuss
gleichwohl unter Berücksichtigung der Dokumentation und gegebenenfalls ihrer
Erweiterung und Vertiefung und unter Berücksichtigung des Kolloquiums erneut
bewerten. Die Einbringung von Wettbewerbsbeiträgen als Grundlage einer
„besonderen Lernleistung" ist in der Anlage geregelt.
Das Bewertungsverfahren ist den Schülerinnen und
Schülern vor Beginn ihrer Arbeit transparent zu machen.
Bewertungsgrundlage für die schriftliche
Dokumentation ist der Nachweis der Beherrschung wissenschaftspropädeutischer
Methoden. Dazu gehören:
* Qualität und Umfang der Recherchen und der
Argumente
* Konzentration auf das Wesentliche
* Präzision und logische Nachvollziehbarkeit der
Darstellung
* Benennen der Gültigkeitsbedingungen der
Ergebnisse
* Reflexion der Methoden und Lösungen -
insbesondere bei mehreren möglichen Varianten
* Originalität, Kreativität, Selbstständigkeit
und Problemorientierung
* exakte Dokumentation des Arbeitsprozesses
* Nachweis der Arbeitskontakte und
Kooperationspartner.
* Bewertungsgrundlage des Kolloquiums sind:
* Umfang des Wissens und Könnens
* Argumentationssicherheit
* Konzentration, Logik, Verständlichkeit der
Ausführungen
* Reaktionsfähigkeit, Engagement, Rhetorik
* Sicherheit und Anschaulichkeit der
Präsentation.
Welche
von den Ländern geförderten Wettbewerbe eignen sich zur Erbringung einer
„besonderen Lernleistung“?
Beiträge zu Schülerwettbewerben, die den Qualitätskriterien
für Schülerwettbewerbe (Beschluss der
Kultusministerkonferenz vom 17.09.2009) entsprechen, können zur Erbringung
einer „besonderen Lernleistung" verwandt werden. Die Anlage dieses
Beschlusses enthält eine Aufstellung von der Kultusministerkonferenz
empfohlener Schülerwettbewerbe.
Grundsätzlich gilt auch für die
Schülerwettbewerbsleistung, dass der Zeitrahmen für die Teilnahme ein Jahr
innerhalb der Qualifikationsphase umfasst. Eine im Einzelnen ggf.
unterschiedliche Zeit- und Umfangsvorgabe begründet sich aus den
Ausschreibungserfordernissen des Wettbewerbsträgers und aus dem festgelegten
Wettbewerbsniveau (z. B. Ausschreibungsrunde oder Preisstufe).
Für die „besondere Lernleistung" als Wettbewerbsleistung
richten sich die Formvorschriften und der Aufbau nach den
Ausschreibungsvorgaben und - erfordernissen für den jeweiligen Wettbewerb.
Wettbewerbsbeiträge sind so zu ergänzen, dass
sie - einschließlich der Ergänzungen - in Umfang und Niveau den o. g.
Anforderungen einer „besonderen Lernleistung" entsprechen. Ggf. ist eine
Darstellung des Arbeitsprozesses und eine Kurzfassung hinzuzufügen. Bei
Wettbewerben ist eine Einzelfallprüfung sowohl hinsichtlich einzelner
Anforderungskriterien als auch hinsichtlich der Gesamtwettbewerbsleistung
unverzichtbar. Die Lehrkräfte müssen vor allem den zeitlichen Umfang, den
individuell und selbständig erbrachten Anteil sowie die Verbindung zu
schulischen Referenzfächern einschätzen und in die abschließende Bewertung
einbringen können.
In Block I einzubringen sind mindestens
die Ergebnisse der Qualifikationsphase aus vier Schulhalbjahren
1. in den
Abiturfächern
2. in dem Kernfach,
das nicht als Abiturfach gewählt ist
darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass sich darunter
befinden
1. vier Ergebnisse aus Naturwissenschaften
2. vier
Ergebnisse aus den Profil ergänzenden Fächern
3. ein Ergebnis aus dem ästhetischen Bereich (Kunst oder Musik oder
Darstellendes Spiel)
4. zwei
Ergebnisse (aus Jg. 13) der Fremdsprache Spanisch, wenn diese in der Oberstufe
gewählt wurde
5. zwei
Ergebnisse Geschichte
6. zwei
Ergebnisse aus der Fächergruppe Geographie und Wirtschaft/Politik
7. zwei Ergebnisse Religion oder Philosophie.
Um auf die Gesamtzahl von 36
Ergebnissen in Block I zu kommen, kann sich die Schülerin oder der Schüler weitere Leistungen aus dem ersten bis vierten
Schulhalbjahr der Qualifikationsphase
frei auswählen. Darunter können maximal drei Ergebnisse aus dem Fach
Sport einfließen.
|
Tabelle zur Errechnung der Abiturdurchschnittsnote |
|||||
|
900 –
823 |
1,0 |
660 –
643 |
2,0 |
480 –
463 |
3,0 |
|
822 –
805 |
1,1 |
642 –
625 |
2,1 |
462 –
445 |
3,1 |
|
804 –
787 |
1,2 |
624 –
607 |
2,2 |
444 –
427 |
3,2 |
|
786 –
769 |
1,3 |
606 –
589 |
2,3 |
426 –
409 |
3,3 |
|
768 –
751 |
1,4 |
588 –
571 |
2,4 |
408 –
391 |
3,4 |
|
750 –
733 |
1,5 |
570 –
553 |
2,5 |
390 –
373 |
3,5 |
|
732 –
715 |
1,6 |
552 –
535 |
2,6 |
372 – 355 |
3,6 |
|
714 –
697 |
1,7 |
534 –
517 |
2,7 |
354 –
337 |
3,7 |
|
696 –
679 |
1,8 |
516 –
499 |
2,8 |
336 –
319 |
3,8 |
|
678 –
661 |
1,9 |
498 –
481 |
2,9 |
318 –
301 |
3,9 |
|
|
|
|
|
300 |
4,0 |
Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe können am Ende des
zweiten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase die Fachhochschulreife
(schulischer Teil) erwerben.
Wenn sie die Schule ohne Erreichen der Allgemeinen Hochschulreife verlassen,
wird ihnen auf Antrag hierüber ein Zeugnis ausgestellt.
Bei einer
Wiederholung des Schuljahres gelten die Ergebnisse des ersten Durchgangs als
nicht erbracht.
Zum
Erreichen der Fachhochschulreife (schulischer Teil) kann die Höchstdauer des
Besuchs der Oberstufe beansprucht werden.
Voraussetzung für den Erwerb der Fachhochschulreife
(schulischer Teil) ist, dass die Schülerin oder der Schüler …
1. …Unterricht in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase belegt hat.
2. …in 17 Halbjahresleistungen mindestens 85 Punkte erzielt hat, in 11
Halbjahresleistungen mindestens jeweils fünf Punkte in einfacher Wertung erzielt
hat.
3. … bei
den Ergebnissen, die aus dem Unterricht auf erhöhtem Anforderungsniveau stammen, mindestens zwei Schulhalbjahresergebnisse
mit je fünf Punkten in einfacher Wertung erreicht hat.
4. … in
zwei Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau insgesamt mindestens 20 Punkte in
einfacher Wertung erreicht hat.
Unter den anzurechnenden
Halbjahresleistungen müssen jeweils zwei enthalten
sein aus:
1. Deutsch
2. einer fortgeführten
Fremdsprache
3. Geschichte
4. Wirtschaft/Politik oder
Geographie
5. Mathematik
6. einer Naturwissenschaft
7. dem Profil gebenden Fach
und eine Halbjahresleistung aus:
1. Religion oder Philosophie
2. dem ästhetischen Bereich (Kunst oder Musik)
In einem
Fach können höchstens zwei Leistungen angerechnet werden. Leistungen, die mit 0
Punkten bewertet worden sind, können nicht angerechnet werden. Von
themengleichem Unterricht kann nur eine Leistung angerechnet werden.
Link: >>
Berechnungsbogen Fachhochschulreife
Die Zuerkennung eines Latinums
richtet sich nach den erworbenen Kompetenzen einer Schülerin oder eines
Schülers und einem Abschluss mit mindestens „ausreichenden Leistungen“ (5
Punkte).
Als zeitliche Erwartungsschiene können folgende
Unterrichtszeiten gelten:
Lateinunterricht ab
Klasse 7 (Quarta)
* am Ende der Klasse 10
(Untersekunda) - kleines Latinum
* am Ende der Klasse 11
(Obersekunda) - Latinum
* am Ende der Klasse 13
(Oberprima) - großes Latinum
Lateinunterricht ab
Klasse 9 (Obertertia)
* am Ende der Klasse 11
(Obersekunda) - kleines Latinum
* am Ende der Klasse 12
(Unterprima) - Latinum