Ausbildungskonzept
der Elsa-Brändström-Schule
(überarbeiteter Stand:
Februar 2007)
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Wie
in jedem Beruf ist auch im Lehrerberuf an der Elsa-Brändström-Schule die
Ausbildung neuer Kolleginnen und Kollegen ein wichtiger Aspekt, um den
Fortbestand des Berufsfeldes zu gewährleisten. Für eine Schule ist die stetige
Auseinandersetzung mit der Ausbildungssituation und mit dem Status des
Berufsanfängers eine Herausforderung und Bereicherung zugleich. Daher möchte
die Elsa-Brändström-Schule wie schon in der Vergangenheit auch in der Zukunft
auf Referendarinnen und Referendare nicht verzichten und erklärt sich bereit,
auch weiterhin als Ausbildungsschule zu fungieren. Die Ausbildung versteht das
Kollegium der Elsa-Brändström-Schule als gemeinsame Aufgabe.
1.1 Die pädagogische, fachdidaktische und
fachmethodische Ausbildung obliegt insbesondere den Ausbildungslehrkräften, die
für einzelne Bereiche fach-kompetente Kolleginnen und Kollegen empfehlen
können.
1.2 In der Regel betreut eine
Ausbildungslehrkraft die Referendarin oder den Referendar über den gesamten
Ausbildungszeitraum.
1.3 Die Ausbildungslehrkräfte haben die
Aufgabe, die Referendare in der Unterrichts- und Erziehungspraxis und in allen
Angelegenheiten des Schullebens zu beraten.
1.4 Die Ausbildungslehrkräfte erstellen mit
den Referendaren einen Stoffverteilungs-plan für den eigenverantwortlich zu
erteilenden Unterricht, der sich an den Lehrplänen sowie an Art und Anzahl der
jeweiligen Leistungsüberprüfungen orientiert.
1.5 Die Ausbildungslehrkräfte besprechen mit
den Referendaren regelmäßig, zeitnah und ausführlich die hospitierten Stunden.
1.6 Die Ausbildungslehrkräfte zeigen
zuweilen exemplarisch in den von den Referendaren anhospitierten Stunden
fachspezifisch typische Stunden (z.B. Einführung neuer Phänomene,
Übungsstunden, Arbeit mit Hilfsmitteln, Formen selbstständigen Lernens,
Besprechung und Rückgabe von Klausuren/Klassenarbeiten).
1.7 Die Ausbildungslehrkräfte erklären sich
bereit, mit den Referendaren in jedem Ausbildungshalbjahr ihre jeweiligen
Portfolios zu besprechen, um Orientierungshilfen für die Reflexion und die zu
ziehenden Konsequenzen zu geben.
1.8 In den Orientierungsgesprächen thematisieren
die Ausbildungslehrkräfte die Aufgaben des Referendars, die im
Ausbildungskonzept der Schule festgelegt sind, und stellen für die kommende
Zeit gemeinsam mit dem Referendaren einen Plan zur Erfüllung der verschiedenen
Aufgaben auf.
1.9 Die Ausbildungslehrkräfte treffen sich
regelmäßig, um aktuelle Fragen der Ausbildung zu erörtern.
Grundlage
für die erste zeitliche Abfolge der Vermittlung von organisatorischen,
didaktisch-methodischen und pädagogischen Basisinformationen bildet ein im
Anhang befindliches Orientierungspapier.
2.1 Ausgehend von der individuellen
Ausbildungssituation Vermittlung von Selbst, Sach- und Sozialkompetenz sowie
Bearbeitung von Fragen der Methodenlehre durch die Ausbildungslehrkräfte
2.2 Bearbeitung von didaktischen und
methodischen Fragen der Fächer durch die Ausbildungslehrkräfte, ergänzt durch
die Fachkonferenzen
2.3 Bearbeitung von Fragen des Umgangs mit
Disziplinproblemen durch die Ausbildungslehrkräfte
2.4 Konzeption, Korrektur und Bewertung von
Klassenarbeiten und Klausuren durch die Ausbildungslehrkräfte
2.5 Einbeziehung außerschulischer Lernorte
sowie fächerübergreifenden und projekt-orientierten Arbeitens durch die
Ausbildungslehrkräfte
2.6 Bearbeitung von Fragen der Zusammenarbeit
mit Eltern, Elternvertretungen und Schülervertretungen durch die
Ausbildungslehrkräfte, die Klassenlehrer der eigen-verantwortlich zu
unterrichtenden Klassen und die Verbindungslehrkraft
2.7 Mögliche Ausformulierungen der konkreten
Umsetzung der Standards durch die Ausbildungslehrkräfte
2.8 Einführung in die Fragen der
Schulverwaltung, der Schulorganisation und des Schulrechts durch Mitglieder der
Schulleitung oder mit besonderen Aufgaben Betraute:
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Wer? |
Was? |
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Schulleiter(in) : |
Funktion jedes einzelnen im
Schulbetrieb |
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Stellvertretende(r) Schulleiter(in) : |
Aufsichten, Täuschungserlass, Konferenzordnung, Versetzungsordnung (zeitnah zur
Zeugniskonferenz) |
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Orientierungsstufenleiter(in): |
Orientierungsstufenverordnung, Übergangsproblematik, Lernpläne |
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Mittelstufenleiter(in) : |
Spezielle Probleme der
Mittelstufe, pädagogische Gespräche, Verantwortung von Schule in
Bezug auf Berufsorientierung und Studienwahl |
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Oberstufenleiter(in) : |
Oberstufenverordnung, Beratung von Schüler(inne)n der
UII und OII, Abiturprüfungsverordnung
(zeitnah zum schriftlichen und mündlichen Abitur) |
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Referendarbetreuer(in) : |
Elterngespräche, Elternabende, Aufgaben von Klassenleitungen, Schulordnung |
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Beauftragte(r) für Studienreisen
und Wanderfahrten : |
Wandererlass, Klassenfahrten, Studienreisen |
3.1 Die Referendare hospitieren regelmäßig
in beiden Fächern (zusammen durchschnittlich mindestens 4 Wochenstunden), nicht
nur bei den Ausbildungslehrkräften, sondern bei einem möglichst breiten
Spektrum an Fachlehrern und in allen möglichen Stufen.
3.2 Die Referendare bieten mindestens im 2. und
3. Ausbildungshalbjahr in einem ihrer Fächer eine Hospitationsmöglichkeit für
ihre Mitreferendare an. Im Anschluss an die erteilte Stunde findet unter
Leitung der Ausbildungskoordinatorin und in Anwesenheit beider
Ausbildungslehrkräfte ein Kolloquium statt. Die Hospitationsmöglichkeiten
werden mit den kooperierenden Schulen koordiniert, um wechselseitige Besuche zu
ermöglichen.
3.3 Die Referendare übernehmen phasenweise
Unterricht unter Anleitung bei der Ausbildungslehrkraft oder einem anderen
Fachkollegen, um über den eigen-verantwortlichen Unterricht hinaus in
verschiedenen Klassenstufen und Kursen Erfahrungen zu sammeln.
3.4 Die Referendare erstellen zu den
Unterrichtsstunden, in denen die Ausbildungslehrkräfte hospitieren, einen
Kurzentwurf. Darin formulieren sie das Stundenthema, das Hauptlernziel der
Stunde sowie die zu fördernden Kompetenzen, erstellen eine Übersicht zum
geplanten Stundenverlauf und geben das geplante Tafelbild an.
3.5 Die Referendare informieren ihre
Ausbildungslehrkräfte über die von ihnen wahrgenommenen Ausbildungsmodule des
IQSH, an die die Ausbildungslehrkräfte anzuknüpfen suchen.
3.6 Die Referendare nehmen aktiv an der
Gestaltung des Schullebens teil, z.B. an Schulfesten, Aufführungen,
Arbeitsgemeinschaften o.ä..
3.7 Die Referendare gestalten innerhalb
ihrer Ausbildungszeit in jedem Fach einen Teil einer Fachkonferenz mit.
3.8 Die Referendare wirken an der Gestaltung
mindestens eines Wandertages, einer Exkursion oder einer Projektwoche mit.
3.9 Nach Möglichkeit begleiten die
Referendare eine Gruppe auf ihrer Wander- oder Studienfahrt.
3.10 Die Referendare führen die an die Schule
neu hinzukommenden Referendare in den organisatorischen Ablauf des
Schulbetriebes und in die Besonderheiten der Schule ein.
4. Unterrichtsbesuche
4.1 Die Referendare werden in jedem
Ausbildungshalbjahr mindestens einmal in jedem Fach durch den Schulleiter oder
einen von ihm Beauftragten besucht. Die jeweilige Ausbildungslehrkraft sowie
eine weitere Lehrkraft mit Fakultas für das Fach sollte an den
Unterrichtsbesuchen teilnehmen. Die Besprechungen der Stunden erfolgen zeitnah.
4.2 Für diese Unterrichtsbesuche schreiben
die Referendare einen Stundenentwurf, in dem sie neben den unter 3.4 genannten
Aspekten auch ihre didaktischen und methodischen Überlegungen darstellen.
Dieser Stundenentwurf soll den schriftlichen Unterrichtsvorbereitungen
entsprechen, die die Referendare in der Zweiten Staatsprüfung den Mitgliedern
der Prüfungskommission vorlegen müssen.
4.3 Im dritten und vierten
Ausbildungshalbjahr wird im Zusammenhang mit einem Unterrichtsbesuch durch den
Schulleiter oder den von ihm Beauftragten eine Bewertung des Ausbildungsstandes
vorgenommen und den Referendaren mitgeteilt.
5. Übersicht über die
Einstiegszeit
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Erster Tag |
Erste Woche |
Erster Monat |
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1. Organisatorisches 1.1 Kennen lernen der
Ausbildungslehrkräfte 1.2 Führung durch das
Gebäude 1.3 Schwarzes Brett 1.4 Vertretungs- und
Aufsichtsplan 1.5 Schulschlüssel /
Alarmanlage 1.6 Bedienung des Kopierers
und des Telefons 1.7 Lageplan der Schule 1.8 Zeitplan der Schule 1.9 Kaffeekasse 1.10 Ablauf des ersten Schultages (nach den
Sommerferien) 1.11 Schulordnung / Pausenordnung 1.12 Verhalten bei Krankheit 1.13 Ausfüllen
von Klassen- und Kursbüchern 2. Didaktisch-methodisches 2.1 Hilfen für die
erste Unterrichtsstunde (Auftreten...) 2.2 Regeln im Umgang
mit Schüler(inne)n 2.3 Regeln zur
Heftführung 3. Pädagogisches 3.1 Lehrbücher der
jeweiligen Fächer 3.2 Lehrpläne 4. Ausbildung 4.1 Einführung in das
Ausbildungskonzept der Schule |
1. Organisatorisches 1.1 Kennen lernen der
Kollegen mit Funktionsstellen (Wer ist wofür zuständig und Ansprechpartner?) 1.2 Kennen lernen der
jeweiligen Fachkollegen 1.3 Kennen lernen der
Klassenlehrer des eigenverantwortlichen Unterrichtes 1.4 Fächer (Nummern) 1.5 Formularwesen an
der EBS 1.6 Abgleich der
Stundenpläne mit denen der Ausbildungslehrkräfte 2. Didaktisch-methodisches 2.1 Einführung in die
Vorbereitung und Planung von Unterricht und Unterrichtseinheiten (didaktische
Interdependenz) 2.2 Benotung mündlicher
Schüler-Leistungen 2.3 Planung von
Klassenarbeiten 2.4 Verhalten bei
Fehlen von Oberstufenschüler(inne)n 3. Pädagogisches 3.1 Verhalten auf
Elternabenden (Rücksprache mit Klassenlehrern und / oder
Ausbildungslehrkräften) 3.2 Rechtliche Aspekte 4. Ausbildung 4.1 Informationen über
Versicherungsfragen |
1. Organisatorisches 1.1 Konferenzen (Arten,
Funktionen...) 1.2 Klassenarbeiten:
Eintragen von Ergebnissen in Listen,
Einreichen von Ergebnissen beim Schulleiter 1.3 Tutoren-System 1.4 Einführung in das
Computernetz der EBS 1.5 Terminplan der
Schule 2. Didaktisch-methodisches 2.1 Unterrichtsmethoden, Arbeits- und Sozialformen 2.2 Unterrichtsphasen 2.3 Methodische
Varianten des Unterrichtseinstiegs 2.4 Einsatz von Medien 2.5 Lehrerrolle 2.6 Lehrer-Schüler-Interaktion
(Muster, konstruktive Kritik, Hinweis auf Streitschlichtung...) 2.7 Klassenarbeiten:
zeitliche Planung, Konzeption, Bewertung, Möglichkeiten der Rückgabe 2.8 Beurteilung von
Schülerleistungen und Mitteilung an die Schüler 2.9 Binnendifferenzierung 2.10 Grobplanung von Unterrichtseinheiten 3. Pädagogisches 3.1 Elternarbeit 3.2 Bildungs- und
Erziehungsziele und ihre Umsetzung 3.3 Außerschulische
Lernorte 3.4 Umgang mit
Disziplinproblemen; Erziehungsmaßnahmen 4. Ausbildung 4.1 Beurteilung und
Reflexion des Unterrichts (Kleine ‚Lehrproben’ mit schriftlichem Entwurf) 4.2 Personalrat
(Mitglieder; Aufgaben) |