Schulordnung – Der gemeinsame Weg durch unsere
Schule

Präambel
An unserer Schule treffen
viele Menschen mit den verschiedensten Eigenschaften und Interessen
aufeinander. |
Wegweiser durch die Schulordnung
1. Grundsätze für den Umgang miteinander
2. Organisatorische Regelungen
2.1. Verhalten vor Schulbeginn
2.2. Verhalten im
Unterricht
2.3. Verhalten in den
Pausen
2.4. Verhalten im
Gebäude und auf dem Schulgelände
3. Entschuldigungen und Beurlaubungen
4. Haftung und Versicherungsschutz
5. Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung
1. Grundsätze für den Umgang miteinander
In unserer Schule wollen wir die Würde aller achten. Jeder ist für sein Handeln
verantwortlich.
Dieser Grundsatz gilt für alle, die zu unserer Schulgemeinschaft gehören (
Schüler/-innen, Lehrer/-innen, Eltern, Sekretärinnen, Hausmeister und andere
Mitarbeiter/-innen).
Jeder bemüht sich deshalb um einen höflichen und rücksichtsvollen Umgangston,
damit wir unsere Meinungen frei austauschen können.
Wenn Probleme oder Konflikte auftreten, orientieren wir uns an
allgemeingültigen Verhaltensregeln.
. Die
Meinung des anderen respektieren wir.
. Konflikte
werden nur im Gespräch ausgetragen. Die Anwendung jeglicher Gewalt wird nicht
geduldet.
Als Hilfen stehen z.B. Streitschlichter/-innen,
Lehrer/-innen oder Elternvertreter/-innen zur Verfügung.
Spätestens, wenn Konflikte nicht auf diesem Wege behoben werden können, werden
die Erziehungsberechtigten in die Problemlösung einbezogen.
2. Organisatorische Regelungen
2.1. Verhalten bei Schulbeginn
Die Schülerinnen und Schüler betreten die Schule nach dem
Gong um 7.35 Uhr.
In Ausnahmefällen ist die Cafeteria ab 7.00Uhr als Aufenthaltsmöglichkeit
zugänglich (z.B. für Fahrschüler/-innen).
2.2. Verhalten im Unterricht
Zum reibungslosen Ablauf des Unterrichts gehört die
Übernahme bestimmter Aufgaben und Pflichten durch die Schülerinnen und Schüler,
z.B.:
. Der Schlüsseldienst
sorgt für das Auf- und Abschließen des Klassenraumes und am Ende des
Unterrichts für das Schließen der Fenster.
. Der
Tafeldienst sorgt für eine saubere Tafel und für Kreide. Er übernimmt bei
Bedarf anfallende Säuberungsarbeiten im Klassenraum selbstständig oder nach
Aufforderung.
. Mit dem
Klingeln zu Stundenbeginn halten sich die Schülerinnen und Schüler in ihrem
Unterrichtsraum oder vor den Fachräumen auf.
. Die für
die Unterrichtsstunde erforderlichen Lernmittel liegen auf dem Tisch.
. Wenn ein
Lehrer bzw. eine Lehrerin 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht
erschienen ist, fragen die Klassen- bzw. Kurssprecher/-innen im Lehrerzimmer
nach.
. Handys und
elektronische Geräte bleiben während des Unterrichts und der Pausen ausgeschaltet.
Auch der Stand-by-Modus ist unzulässig. In Notfällen ist der Handy-Gebrauch vor
dem Haupteingang erlaubt.
2.3. Verhalten in den Pausen
.
Kleine Pausen:
Die Pausen sind für Raum- und
Lehrerwechsel vorgesehen.
.
Große Pausen:
Die großen Pausen dienen der
Erholung und Bewegung. Deshalb werden die Klassenräume verlassen, abgeschlossen
und die Aufenthaltsbereiche, bevorzugt die Pausenhöfe, aufgesucht. Im
Außenbereich stehen viele Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Grundsätzlich dürfen die Klassenräume nicht betreten werden, auch nicht, um
z.B. Sportsachen abzulegen.
.
Aufenthaltsbereiche der Unter- und Mittelstufe:

Folgende Pausenhöfe stehen zur
Verfügung:
Der gepflasterte Hof zwischen Turnhalle und Neubautrakt (einschließlich der
überdachten Fläche) und der Pausenhof an der Nordseite des Gebäudes vor den
Biologieräumen.
Im Schulgebäude stehen zur Verfügung:
Der Eingangsbereich im Altbau und die Gänge rund um die Aula .
.
Für die Aufenthaltsbereiche Oberstufe: 
Zusätzlich zu den oben genannten
Bereichen stehen zur Verfügung:
Der Oberstufenneubau und der Platz
zwischen Neubau und Krückau.
. Allgemeines:
Um andere nicht zu gefährden, sind
Toben, Laufen und Ballspiele nur in den Außenbereichen erlaubt.
Schneeballwerfen ist verboten. Rauchen in der Schule und auf dem Schulgelände
ist untersagt.
. Cafeteria:
Der Besuch der Cafeteria ist in
den Pausen und in Freistunden erlaubt.
2.4. Verhalten im Gebäude und auf dem Schulgelände
.
Das Prinzip der Verantwortung in der Schule verlangt von uns
allen, mit dem gemeinschaftlichen Eigentum (Mobiliar, Lehr- und
Unterrichtsmittel, Schulbücher usw.) auch verantwortungsvoll umzugehen.
.
Dazu gehören auch Sauberkeit und Ordnung innerhalb der
Schule. Wer etwas verschmutzt, beseitigt dies sofort. Herumliegender Müll wird auch
von anderen aufgehoben, wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist. Diese
Regel gilt auch für die Cafeteria. Insbesondere im Toilettenbereich wird auf
Sauberkeit geachtet.
. Wer etwas
beschmutzt, beschädigt oder zerstört, gibt sein Verhalten zu und kommt für
entstandene Schäden auf.
. Nach
Unterrichtsschluss ist jeweils im Wechsel von einer Woche eine Klasse dafür
verantwortlich, den Eingangs- und Aulabereich zu säubern. Näheres wird durch
einen Plan geregelt.
. Das
Schulgelände darf grundsätzlich erst nach Unterrichtsschluss verlassen werden.
Für die Oberstufenschüler gilt eine Sonderregelung.
.
Mitnahme und Konsum von Drogen sind verboten. Auf dem
Schulgelände, in der Schule und bei schulischen Veranstaltungen sind der Konsum
von Alkohol und Zigaretten verboten. Ausnahmen regelt die Schulkonferenz.

3. Entschuldigungen und Beurlaubungen
. Das Fehlen
muss durch den Erziehungsberechtigten bei der Klassenleitung schriftlich
begründet werden. Eine telefonische Information im Geschäftszimmer schon am
ersten Tag ist wünschenswert. Entsprechendes gilt für die Schülerinnen und
Schüler der Oberstufe. An Klausurtagen ist die telefonische Krankmeldung
vor der 1. Stunde zwingend erforderlich.
. Beurlaubungen
aus persönlichen Gründen sind in jedem Fall rechtzeitig vorher und schriftlich
beim Klassenlehrer( Tutor) zu beantragen.
4. Haftung und Versicherungsschutz
. Alle Schülerinnen
und Schüler sind während der Schulzeit und auf dem Schulweg nach den
gesetzlichen Vorschriften bei Unfällen versichert.
.
Schülerinnen
und Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, sind verpflichtet, diese
ausreichend gegen Diebstahl zu sichern. Für Fahrräder, die nicht an den dafür
vorgesehenen Plätzen abgestellt wurden, besteht kein Versicherungsschutz.
. Unfälle,
die während der Unterrichtszeit oder auf dem Hin- und Rückweg zur Schule
passieren, sind der Schule unmittelbar mitzuteilen.
. Wertsachen
und größere Geldbeträge sollen nicht mit in die Schule gebracht werden. Eine
Haftung kann von der Schule nicht übernommen werden.
. Erkennbar
drohende Gefahren und Schäden im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind der
Schulleitung umgehend zu melden.
5. Maßnahmen bei Verstößen gegen
die Schulordnung 
Verstöße gegen die Schulordnung ziehen Konsequenzen nach sich.
Die jeweilige Maßnahme hängt von der Schwere des Verstoßes ab und wird von den
zuständigen Lehrkräften - unter Umständen von einer pädagogischen Konferenz -
im Rahmen des Schulgesetzes beschlossen.
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